Praktikum

Während des Masterstudiums ist ein mindestens 12-wöchiges Berufspraktikum abzuleisten, welches geeignet ist, den Studierenden eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit zu vermitteln. Dem Berufspraktikum sind 14 Leistungspunkte zugeordnet. Im Folgenden finden Sie Hinweise zur Durchführung und Anerkennung des Berufspraktikums.

Zur Information:
Laut SPO § 14a (1) sind 12 Wochen Praktikum Pflicht (daher "mindestens 12 Wochen"). Das Praktikum kann länger als 12 Wochen sein, aber es muss nicht länger sein. Aus diesem Grund werden immer nur 12 Wochen als Pflichtpraktikum bestätigt.

Verfahrensablauf

Genehmigung des Praktikums:
Zur Genehmigung reicht eine formlose E-Mail mit Unternehmen, Zeitraum, Aufgabengebiet an marion.gaertner∂kit.edu

Anmeldung im Studierendenportal:
Bitte melden Sie sich zur Prüfung "Berufspraktikum" im Studierendenportal an, bevor Sie das Praktikum anerkennen lassen.

Anerkennung des Praktikums:
Bitte legen Sie dem Praktikantenamt nach Praktikumsende Ihr Zeugnis für die Anerkennung vor (möglichst per E-Mail)

Richtlinien Berufspraktikum (PDF)

Praktikantenamt

Leitung:
Herr Dr.-Ing. Siegfried Bajohr

Sprechzeiten:
Montag 8:00 – 9:30 (telefonisch oder per Email)

Fragen zum Praktikum:
Frau Marion Gärtner

Vertretung:
Frau Dr.-Ing. Barbara Freudig

Eifel Bild von Pixabay
Praktikum in Frankreich