Vorsitzender
Kontakt
Sekretariat Bachelorprüfungsausschuss
Julia Hofer
Engler-Bunte-Ring 3
Geb. 40.12 Zimmer -103
76131 Karlsruhe
Tel: +49 721 608 - 43786
E-Mail: julia.hofer∂kit.edu
Beratung
Montag - Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr
Sprechstunde des Prüfungsausschusses
Mittwochs ab 13:00 Uhr (nur während der Vorlesungszeit)
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, sollten Sie die Sprechstunde des Bachelorprüfungsausschusses wahrnehmen wollen.
Abgabe Bachelorarbeiten
Bachelorarbeiten können während der Öffnungszeiten des Gebäudes (Montag - Donnerstag: 06:15-16:30 Uhr; Freitag: 06:15-15:30 Uhr) jederzeit in den Briefkasten des Dekanats (Geb. 40.12 gegenüber Raum -103) eingeworfen werden.
Anerkennung von Leistungen (bitte lesen Sie hierzu § 19 SPO)
Innerhalb des Hochschulsystems
Gemäß § 19 der Studien und Prüfungsordnung können Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, auf Antrag des Studierenden anerkannt werden. Bitte verwenden Sie das u. g. Antragsformular und fügen Sie die erforderlichen Belege (z. B. Transcript of Records, Modulbeschreibungen,...) bei.
Studierende, die neu in den Studiengang Bioingenieurwesen bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik immatrikuliert wurden, müssen den Antrag innerhalb eines Semesters stellen. Für Leistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen erbracht wurden, gelten keine Fristen.
Außerhalb des Hochschulsystems
Auch außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse können anerkannt werden. Häufiges Beispiel ist die Anerkennung eines oder mehrerer Praktika durch Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung. Bitte verwenden Sie auch für außerhalb des Hochschulsystems erworbene Leistungen das u. g. Formular.
Achtung: Eingereichte Anerkennungsanträge sind verbindlich und anerkannte Leistungen können nicht rückgängig gemacht werden. Wenn möglich werden die Noten der anerkannten Leistungen übernommen.
Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikation
Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikationen können nicht immer im CAS System direkt angemeldet werden (z.B. manche Module aus einer anderen Fakultät). Sie müsen sich in jedem Fall VOR der Prüfung mit Frau Hofer in Verbindung setzen. Entweder kann das Modul in Ihrem Studienablaufplan eingetragen werden und Sie können sich dann online zur Prüfung anmelden oder Sie erhalten eine Zulassungsbescheinigung um sich mit dieser beim Prüfer zur Prüfung anzumelden. Das Formular wird nach der Prüfung vom Prüfer ausgefüllt und an Frau Hofer, Dekanat der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik (Geb. 40.12) zurückgeschickt.
Ausnahme Überfachliche Qualifikation am House of Competence (HoC) oder Sprachenzentrum
Wenn die Überfachliche Qualifikation am HoC oder Sprachenzentrum erbracht wird, dann wird keine Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung benötigt, da die Leistungen automatisch im CAS System unter "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" gebucht werden. Soll eine Leistung angerechnet werden, die bei den "nicht zugeordneten Leistungsnachweisen" gelistet ist, dann muss das entsprechende Formular (s. u.) ausgefüllt und beim Bachelorprüfungsausschuss (Frau Hofer) eingereicht werden.
Antragsformulare
Bitte senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare per E-Mail an julia.hofer∂kit.edu.
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus Studium oder Berufsausbildung. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Leistungsnachweise sowie Modulbeschreibungen o. Ä. bei.
- Antrag auf Fristverlängerung für die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit
- Antrag auf Fristverlängerung für Orientierungsprüfungen
- Antrag auf Zweitwiederholung einer Prüfung
- Antrag Übertrag "nicht zugeordnete Leistungsnachweise"
- Beantragung einer 4,0 Bescheinigung (Bitte beachten Sie, dass eine 4,0-Bescheinigung nur in begründeten und durch den Bachelorprüfungsausschuss geprüften Ausnahmefällen ausgestellt wird.)
Bescheinigungen
- BAföG nach § 48, Stellungnahme der KIT-Fakultät zum Leistungsstand (nur in ausdrücklich eingeforderten Sonderfällen)
- Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende (z. B. für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder für Bewerbungen)
- Bescheinigungen über Nachteilausgleiche