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Die zehn Institute der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik forschen auf unterschiedlichsten Gebieten und sind aktiv in die Lehre eingebunden. Daraus ergibt sich ein breit gefächertes Vertiefungsangebot. Die Lehrinhalte reichen von der klassischen Verfahrenstechnik zu unterschiedlichen Anwendungsgebieten aus dem Bereich der Stoff- und Energieumwandlung. So haben Sie am KIT die Gelegenheit, an relevanten Forschungsthemen, beispielsweise der Entwicklung nachhaltiger Energiequellen, Feinstaubabscheidung, Abwasseraufbereitung, Biotechnologie, u.v.m. mitzuwirken.
Die Masterstudiengänge Bioingenieurwesen (BIW) bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik (CIW) umfassen insgesamt vier Semester. Aufbauend auf dem Bachelorstudium erwerben die Studierenden im Fach "Erweiterte Grundlagen" ein erweitertes Basiswissen. Parallel dazu wählen die Studierenden zwei Vertiefungsfächer. Insgesamt stehen 15 unterschiedliche Vertiefungsfächer zur Wahl. Im Rahmen des zwölfwöchigen Berufspraktikums erhalten die Studierenden Einblick in die Aufgaben einer Ingenieurin oder eines Ingenieurs. In der Masterarbeit wenden die Studierenden erworbenes Wissen und erlernte Techniken an, um eigenständig ein Problem aus der aktuellen Forschung zu bearbeiten.
Die Bewerbung ist sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester über das Bewerberportal des KIT möglich. Bewerbungsschluss ist für deutsche Staatsbürger/innen, EU-Staatsbürger/innen und Bildungsinländer/innen der 31. März für die Bewerbung zum Sommersemester bzw. der 30. September für die Bewerbung zum Wintersemester.
Für ausländische Staatsbürger/innen gilt der 15. Januar (Sommersemester) / 15. Juli (Wintersemester).
KIT BewerberportalZugangsvoraussetzungen
(nähere Informationen siehe Auswahlsatzung BIW bzw. CIW):
- Bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss in dem Studiengang Chemieingenieurwesen oder einem Studiengang mit wesentlichem gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie / Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule (Mindestumfang 180 ECTS/ drei Jahre).
- Notwendige durch den Bachelorabschluss vermittelte Mindestkenntnisse. Für die unten aufgeführten Fächer ist eine Mindestanzahl an ECTS nachzuweisen.
Mindestkenntnisse gemäß § 6 der Auswahlsatzung
Fach |
ECTS CIW |
ECTS BIW |
Beispielsweise folgende Module |
Mathematik und Programmieren |
20 |
35* |
Höhere Mathematik, Lineare Algebra, Analysis, Statistik, Programmieren |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
15 |
Allgemeine Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physik, Elektrotechnik, etc. |
|
Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen |
24 |
15 |
Technische Mechanik (Statik, Festigkeitslehre, Dynamik, KEINE Physik), Apparatebau, Konstruktionslehre, CAD, Mess- und Regelungstechnik |
Thermodynamik und Transportprozesse |
20 |
15** |
Thermodynamik, Physikalische Chemie, Wärme- und Stoffübertragung, Fluiddynamik |
Verfahrenstechnische Grundlagen |
12 |
12 |
Mechanische Verfahrenstechnik (Partikeltechnik, Separationstechnik, etc.), Thermische Verfahrenstechnik (Destillation, Extraktion, Kristallisation, etc.), Chemische Verfahrenstechnik (Reaktionstechnik, Katalyse, etc.) |
Biologie und Biotechnologie |
0 |
15 |
Biologie, Bioverfahrenstechnik, Biotechnologie |
Bachelorarbeit |
12 |
12 |
|
Fehlen insgesamt bis zu 15 ECTS, ist eine Zulassung mit Auflagen möglich.
*davon mindestens 10 LP Mathematische Grundlagen
** davon mindestens 5 LP Transportprozesse
Anerkennung von Leistungen
Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen, die
- an einer anderen Hochschule,
- im Ausland
- außerhalb des Hochschulsystems oder
- im Rahmen des Mastervorzugs
erbracht wurden, kann innerhalb eines Semesters beim Masterprüfungsausschuss gestellt werden. Dort wird gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem/der Fachvertreter/in festgestellt, ob die Leistung gleichwertig zu einer im Curriculum des Studiengangs vorgesehenen Leistung ist und anerkannt werden kann. Haben Sie bereits ein Berufspraktikum oder ein Praxissemester absolviert, können Sie die Anerkennung direkt beim Praktikantenamt beantragen.