Bachelor-Master-Übergang

Bewerbungsfristen:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
  • 30. September für das Wintersemester
  • 31. März für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
  • 15. Juli für das Wintersemester
  • 15. Januar für das Sommersemester

 

Ich habe zwar alle Prüfungen abegelgt, die Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Was nun?
  • Für die Bewerbung reicht ein vorläufiger Notenauszug aus
  • Der Nachweis über einen bestandenen Bachelorabschluss wird erst für die Immatrikulation, nicht für die Bewerbung benötigt.
  • Die Immatrikulation ist bis zum 30. November (Wintersemester)/  31. Mai (Sommersemester) möglich.
    Achtung! Wenn Ihre individuelle Immatrikulationsfrist früher endet, informieren Sie gegebenenfalls den Studierendenservice/ das International Students-Office, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen!

Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium am KIT beendet haben und Ihr Studium im Master fortsetzen möchten, ist das formal ein Wechsel des Studiengangs. Sie müssen sich für Ihr Masterstudium also erneut fristgerecht am KIT bewerben. Die wichtigsten Informationen zum formalen Ablauf haben wir Ihnen in folgenden Dokumenten zusammengestellt:

Masterübergang (pdf)
Exmatrikulation - Umschreibung (pdf)
Folien Masterinformation (pdf)

Weitere Informationen sind auf den Seiten von SLE zu finden:
https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studienbewerbung-intern.php

Mastervorzug

Bachelor: Mastervorzug - Leistungen erbringen

Bereits im Bachelorstudium können Sie Prüfungen aus dem Masterstudiengang ablegen. Diese Prüfungen werden als "Mastervorzug" bezeichnet.

  • Voraussetzungen: Mindestens 120 LP im Bachelor
  • Maximaler Umfang: 30 LP
  • Folgende Leistungen sind möglich: Module aus dem Fach Erweiterte Grundlagen, Überfachliche Qualifikationen
  • Anmeldung: Online im Studierendenportal im Bereich Mastervorzug

Ausführliche Informationen sind in folgendem Dokument zusammengestellt: Mastervorzug (pdf)

 

Master: Mastervorzugsleistungen übertragen

Sobald Sie im Masterstudiengang eingeschrieben sind, können Sie Mastervorzugsleistungen übertragen.

  • Es besteht für die Studierenden ein Anspruch auf spätere Anerkennung der erbrachten Leistungen für das Master-Studium, sofern diese im Curriculum des gewählten Master-Studiengangs enthalten sind.
  • Die Anerkennung von Mastervorzugsleistungen ist freiwillig, d. h. Sie entscheiden selbst, welche Mastervorzugsleistungen sie übernehmen möchten.

Für die Übertragung der Mastervorzugsleistungen muss folgendes Formular ausgefüllt werden und beim Masterprüfungsausschuss (Frau Gärtner) eingereicht werden.
Übertrag von Mastervorzugsleistungen in den Masterstudiengang