1. Übertrag von Mastervorzugsleistungen in den Master
Für Mastervorzugsleistungen, die im Master anerkannt werden sollen, muss das Formular "Übertragung von Mastervorzugsleistungen in den Masterstudiengang" ausgefüllt und beim Masterprüfungsausschuss (Frau Gärtner) abgegeben werden (per Email).
2. Studienplan
Der ausgefüllte Studienplan wird zur Genehmigung per Email an Frau Gärtner (marion gaertner) geschickt. Das Formular finden Sie hier: ∂ kit eduStudienplan
Nach Genehmigung des Studienplans werden die getroffenen Wahlen in das System übertragen und Sie können sich dann zu Prüfungen anmelden.
Änderungen am genehmigten Studienplan sind möglich.
Technische Ergänzungsfächer:
- Bei einer Änderung dürfen Sie nicht im betreffenden Modul im Campus Management System angemeldet sein.
Vertiefungsfach:
- Bei einer Änderung dürfen Sie nicht im betreffenden Modul im Campus Management System angemeldet sein.
- Das Pflichtmodul des Vertiefungsfaches kann nicht geändert werden.
- Nach Ablegen einer Prüfung in einem Modul des Vertiefungsfaches, kann das Vertiefungsfach nicht mehr geändert werden. Andere Module innerhalb des Vertiefungsfaches können noch geändert werden.
3. Organisatorisches zu den Vertiefungsfächern
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Vertiefungsfächer".
4. Technisches Ergänzungsfach
Nach Genehmigung des Studienplanes und Treffen der Wahlen im CAS System durch Frau Gärtner können Sie sich online für die Prüfungen anmelden.
Ausnahme: Manche Module (z.B. aus anderen Fakultäten) können nicht im CAS System abgebildet werden und werden als Platzhaltermodule eingetragen. In diesem Fall müssen Sie sich VOR der Prüfung bei Frau Gärtner eine "Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung" abholen und sich mit dieser beim Prüfer zur Prüfung anmelden. Das Formular wird nach der Prüfung vom Prüfer ausgefüllt und an Frau Gärtner (Geb. 40.51, Raum 304) zurückgeschickt.
5. Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikation
Zusatzleistungen und Überfachliche Qualifikationen können nicht immer im CAS System direkt angemeldet werden (z.B. manche Module aus einer anderen Fakultät). Sie müsen sich in jedem Fall VOR der Prüfung mit Frau Gärtner in Verbindung setzen. Entweder kann das Modul in Ihrem Studienablaufplan eingetragen werden und Sie können sich dann online zur Prüfung anmelden oder Sie erhalten eine "Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung" um sich mit dieser beim Prüfer zur Prüfung anzumelden. Das Formular wird nach der Prüfung vom Prüfer ausgefüllt und an Frau Gärtner (Geb. 40.51, Raum 304) zurückgeschickt.
Ausnahme Überfachliche Qualifikation am House of Competence (HoC) oder Sprachenzentrum
Wenn die Überfachliche Qualifikation am HoC oder Sprachenzentrum erbracht wird, dann wird keine Zulassungsbescheinigung für eine Prüfungsleistung benötigt, da die Leistungen automatisch im CAS System unter "nicht zugeordnete Leistungsnachweise" gebucht werden.
Anrechnung von Leistungen, die bei den "nicht zugeordneten Leistungsnachweisen" gelistet sind
Soll eine Leistung angerechnet werden, die bei den "nicht zugeordneten Leistungsnachweisen" gelistet ist, dann muss das Formular "Übertrag SQ MPA" ausgefüllt und beim Masterprüfungsausschuss (Frau Gärtner) per Email eingereicht werden.
Was gilt als Überfachliche Qualifikation (Schlüsselqualifikation)
Nach Definition der Bildungskommission NRW (1995) sind Schlüsselqualifikationen
„[…] erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, Einstellungen und Wissenselemente, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind, so dass eine Handlungsfähigkeit entsteht, die es ermöglicht, sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.“
Als Schlüsselqualifikationen bezeichnet man überfachliche Qualifikationen, die zum Handeln befähigen sollen. Sie sind daher kein Fachwissen, sondern ermöglichen den kompetenten Umgang mit fachlichem Wissen. Dabei setzen sich Schlüsselqualifikationen aus einem breiten Spektrum übergreifender Fähigkeiten zusammen, die sowohl aus dem kognitiven, als auch aus dem affektiven Bereich stammen. Diese Kompetenzen können in verschiedenen Situationen und Funktionen flexibel und innovatorisch eingesetzt und übertragen werden.
Solche Veranstaltungen koennen z.B. beim ZAK [https://www.zak.kit.edu/], HOC [https://www.hoc.kit.edu/] und SPZ [https://www.spz.kit.edu/] besucht und die entsprechenden Kompetenzen erworben werden. Dies wird auch von der Fakultaet empfohlen. Aufgrund der Breite des Angebots sieht die SPO und das Modulhandbuch bei der Wahl der Schluesselqualifikationen keine Beschraenkungen vor.
6. Anerkennung von Leistungen (bitte lesen Sie hierzu § 18 SPO)
Innerhalb des Hochschulsystems
Gemäß § 18 der Studien und Prüfungsordnung können Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, auf Antrag des Studierenden anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierfür einen formlosen Antrag (Email) bei Frau Gärtner ein und fügen Sie die erforderlichen Belege (z. B. Transcript of Records, Zeugnisse, Modulbeschreibungen,...) bei.
Studierende, die neu in den Master-Studiengang Bioingenieurwesen bzw. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik immatrikuliert wurden, müssen den Antrag innerhalb eines Semesters stellen. Für Leistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen erbracht wurden, gelten keine Fristen.
Außerhalb des Hochschulsystems
Auch außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse können anerkannt werden. Häufiges Beispiel ist die Anerkennung des Berufspraktikums durch Vorlage eines Zeugnisses oder durch den Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung. Bitte reichen Sie auch für außerhalb des Hochschulsystems erworbene Leistungen einen formlosen Antrag (Email) bei Frau Gärtner ein.