Wechsel des Studiengangs

Sie denken darüber nach, den Studiengang zu wechseln?
  • Sie haben festgestellt, dass Ihr bisheriger Studiengang nicht Ihren Interessen und Erwartungen entspricht?
  • Sie würden sich gerne neu orientieren, ein andere Fach studieren oder Ihr Studium an einem anderen Standort fortsetzen?

Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Wechsel des Studiengangs für Sie in Frage kommt, können Sie das Beratungsangebot der zentralen Studienberatung nutzen:
Zur Webseite der Zentralen Studienberatung (ZSB)

Sie haben sich bereits entschieden?

Damit der Wechsel reibungslos läuft, ist es emfpehlenswert, sich im Vorfeld beraten zu lassen.
Wichtig: Kontaktieren Sie immer die Fachstudienberatung des Studiengangs, in den Sie wechseln möchten! Personen, die für Ihren bisherigen Studiengang zuständig sind, können Ihre Fragen meist nicht beantworten!

Hier finden Sie ein paar nützliche Tipps:

Wechsel des Studiengangs

Sie möchten an das KIT/ innerhalb des KIT in einen der Studiengänge Bioingenieurwesen oder Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik wechseln? Dann sind Sie hier richtig!

Organisatorisches und Ablauf

Bewerbung und Zulassung

Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb des Bewerbungszeitraums für den gewünschten Studiengang im Bewerberportal des KIT bewerben. Zunächst sollten Sie entscheiden, ob Sie sich für das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben möchten. Allgemeine Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester stellt die Zentrale Studienberatung auf der Seite "Bewerbung in ein höheres Fachsemester" zur Verfügung.

Das wichtigste in Kürze:

Bewerbung für: 1. Fachsemester Höheres Fachsemester
Vorteile
  • Mehr Zeit zum Ablegen der Orientierungsprüfung und bis zum Erreichen der Höchststudiendauer
  • Die Bewerbung ist sowohl für das Sommersemester als auch für das Wintersemester möglich.
  • Bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester sind sowohl Bioingenieurwesen als auch Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik zulassungsfrei
Nachteile
  • Die Bewerbung ist nur für das Wintersemester möglich.
  • Der Bachelorstudiengang Bioingenieurwesen ist bei einer Bewerbung ins 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt
  • Weniger Zeit zum Ablegen der Orientierungsprüfung und bis zum Erreichen der Höchststudiendauer
Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Leistungen kann unabhängig davon, ob Sie im ersten oder in einem höheren Fachsemester beginnen, beantragt werden.
Ausschlusskriterien Die Zulassung ist zu versagen, wenn im Bachelorstudiengang Bioingenieurwesen am KIT bzw. Bachelorstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik am KIT oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde oder der Prüfungs-
anspruch aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht. Eine Liste der verwandten Studiengänge ist der jeweiligen Satzung für das Auswahl- und Zulassungsverfahren zu entnehmen.
Immatrikulation/ Nachweis Fachstudienberatung

Bei Wechsel des Studiengang müssen Sie für die Immatrikulation einen Nachweis über eine Fachstudienberatung vorlegen. Gerne stellen wir Ihnen diese Bescheinigung aus.

 

Wechsel des Studienorts

Sie studierend bereits in einem der Studiengänge Bioingenieurwesen oder Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik möchten ans KIT wechseln? Dann sind Sie hier richtig!

Organisatorisches und Ablauf

Bewerbung und Zulassung

Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb des Bewerbungszeitraums für den gewünschten Studiengang im Bewerberportal des KIT bewerben. In der Regel können Sie sich nur für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie bereits an einem anderen Standort im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Das gilt nicht, wenn Sie eine Pause eingelegt haben und zu einem früheren Zeitpunkt in einem der genannten Studiengänge eingeschrieben waren. In dem Fall wäre auch eine Bewerbung in das erste Fachsemester denkbar.

Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist auch dann möglich, wenn Sie bereits in einem der genannten Studiengänge am KIT immatrikuliert waren und Ihr Studium wieder aufnehmen möchten.

Allgemeine Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester stellt die Zentrale Studienberatung auf der Seite "Bewerbung in ein höheres Fachsemester" zur Verfügung.

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Nach Eingang Ihrer Unterlagen und Prüfung auf Vollständigkeit, werden Sie vom Prüfungsausschuss aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen in ein Fachsemester eingestuft. Grundlage für die Einstufung ist die Anzahl an Leistungspunkten, die voraussichtlich anerkannt werden können.
Eine Zulassung bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Sie bereits Leistungen in Ihrem bisherigen Studiengang erbracht haben. Wichtig ist auch, dass die Leistungen zumindest teilweise anerkannt werden können, sodass eine Einstufung in das 2. oder ein höheres Fachsemester möglich ist.

Immatrikulation/ Nachweis Fachstudienberatung

Bei Wechsel des Studiengang/ der Hochschule müssen Sie für die Immatrikulation einen Nachweis über eine fachbezogene Studienberatung vorlegen. Gerne stellen wir Ihnen diese Bescheinigung aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Fachstudienberatung.

Anerkennung von Leistungen

Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie beim Bachelorprüfungsausschuss bzw. beim Masterprüfungsausschuss die Anerkennung Iher bisher erbrachten Leistungen beantragen. Sie können frei entscheiden, für welche Leistungen Sie die Anerkennung beantragen möchten. Eine Anerkennung durch den Prüfungsausschuss ist dann möglich, wenn die Module bezüglich Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

Auch beim Übergang in den Master handelt es sich formal um einen Wechsel des Studiengangs. Sie müssen sich also fristgerecht für Ihren gewünschten Masterstudiengang bewerben.

Auf der Seite Masterübergang sind alle Informationen zum KIT-internen Wechsel in den Master sowie zum Mastervorzug zusammengestellt.

Wenn Sie aus einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule wechseln, werden nach vollständigem Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen die fachlichen Voraussetzungen von der Zulassungskommission überprüft.